AGBs

zwischen dem Auftraggeber (Auftraggeber = Coachee) und dem Coach/ Trainer (
sensual business, Agnes Lorenz, Angerstraße 17, 17099 Datzetal)

Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.

Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Coachee und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.

Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!

§1 Gegenstand der Dienstleistung

Der Coachee nimmt beim Coach die Beratungsdienstleistung Coaching in mehreren Coaching Sitzungen in Anspruch. Zunächst angedachte Anzahl an Sitzungen:

Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht werden.

§2 Ort des Coachings

Das Coaching kann stattfinden: In den Räumen work’n’chill space oder an einem Treffpunkt, der zu vereinbaren ist. Auf Wunsch ist ein ZOOM-Coaching möglich.

§3 Rechte und Pflichten des Coaches

1. Offenheit: Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken. Alle Aufzeichnungen stehen dem Coachee jederzeit zur Verfügung.

2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Coachees aus den Coaching-Sitzungen.

3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Coachees. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.

4. Ethik: Der Coach ist seinem WARUM und seinen Werten verpflichtet. Diese sind auf der Website nachzulesen.

§4 Rechte und Pflichten des Coachees

1. Der Coachee ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.

2. Der Coachee nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 30 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens 48 Stunden im Voraus ab. Ansonsten sind 50% des vereinbarten Honorars trotzdem ohne Abzug fällig. Erscheint der Coachee nicht zur Sitzung, wird das Honorar in voller Höhe fällig.

3. Der Coachee beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Coach kann nur Veränderungsimpulse und Reflexionsanregungen geben. Dem Coachee ist bewusst, dass er (der Coachee) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.

§5 Honorar und Rechnungsstellung

Das Honorar für das Gesamtcoaching beträgt € und umfasst Coaching Sitzungen.

Das Honorar für eine Coaching Sitzung beträgt 200 €

Das Honorar für einen Coaching Tag mit einer Dauer von 8 Zeitstunden beträgt 1.000 €.

Kosten für Outdoor Aktivitäten zur Unterstützung des Coaching Prozess werden je nach Bedarf und Absprache in voller Summe übernommen.

Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt.

Eine Coaching Sitzung umfasst im Regelfall 100 Minuten.

Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen des Coaches, so erhält der Coach als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung bei Anfahrten zum Ort des Coachings eine Kostenpauschale von 0,30 €/km pro Sitzung bzw. Anfahrt.

Email-Anfragen oder Telefon Anfragen des Coachees an den Coach (die inhaltlich Coaching Themen betreffen) werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung/ des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Die Rechnung oder Teil Rechnung kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je 10 Tagen.

Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching Ziel nicht erreicht wurde.

§6 Haftungsbegrenzung

Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt Coaching Prozesses begrenzt.

§7 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 2 Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten.

§8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Coaching stattfindet.

§9 Allgemeines

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel: sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.